Alraun Maschinenbau GmbH

Ihr zuverlässiger Partner für innovative Trocknungssysteme, Siebdruckmaschinen und präzise Fertigungslösungen im Maschinenbau.


Allgemeine Lieferungsbedingungen

Alraun Maschinenbau GmbH · Gassenäcker 16 · 89195 Staig-Steinberg

1. Allgemeine Bestimmungen

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Angaben, Zeichnungen, Maße und Gewichte dienen der Orientierung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich ab Lager Staig zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Verpackung, Versand, Transport, Versicherung, Zoll und Montage werden gesondert berechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.

4. Lieferung

Lieferungen erfolgen ab Lager Staig. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details sowie Eingang vereinbarter Anzahlungen.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

7. Mängelansprüche

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht ausgeschlossen.

8. Haftung

Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.

9. Software

Mitgelieferte Software darf ausschließlich im Zusammenhang mit dem gelieferten Produkt verwendet werden. Weitergabe oder Vervielfältigung nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

10. Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand ist Ulm/Donau. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Quelle: Allgemeine Lieferungsbedingungen Alraun Maschinenbau GmbH :contentReference[oaicite:0]{index=0}